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Artikel 1 Luftfahrt – Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt – P14

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.9.1999

Artikel 1

Der diesem Protokoll angeschlossene Text des Abkommens und seiner Abänderungen in russischer Sprache bildet zusammen mit dem Text des Abkommens und seiner Abänderungen in englischer, französischer und spanischer Sprache einen in den vier Sprachen in gleicher Weise authentischen Text.

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2019

Gesetzesnummer

20010642

Dokumentnummer

NOR40214518

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