Artikel 1
Gegenstand
Dieses Abkommen regelt die Modalitäten der freiwilligen Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen auf dem Hoheitsgebiet der Staaten der beiden Vertragsparteien und die Bedingungen der Zusammenarbeit bei deren Prävention.
Zuletzt aktualisiert am
09.04.2019
Gesetzesnummer
20010618
Dokumentnummer
NOR40213852
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