Anhang 3
Fliegerische Verfahren
1. Allgemeines
Die in diesem Anhang beschriebenen Verfahren berücksichtigen die seitens der „International Civil Aviation Organization“ (ICAO) festgelegten zivilen Verfahren (ICAO „Rules of the Air“, Annex 2).
Die dargestellten Maßnahmen sind entsprechend den national gültigen Regelungen, entsprechend den Betriebsvorschriften der eingesetzten Luftfahrzeuge und den jeweils gültigen Trainingsstandards der Parteien durchzuführen.
2. Zeichengebung und Funkverfahren
Die Zeichengebung und die Funkverfahren gegenüber zivilen Luftfahrzeugen haben grundsätzlich den internationalen zivilen Standards der ICAO zu entsprechen. Das Funkverfahren für die taktische Führung richtet sich nach gültiger NATO-Phraseologie.
3. Verfahren zur Überwachung und Verfolgung
Die Maßnahmen zur Überwachung und Verfolgung sollen, ohne für das Zielobjekt sichtbar zu sein, durchgeführt werden. Das Zielobjekt ist zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht über das laufende Abfangverfahren informiert.
Folgende Aufträge werden für diese Verfahren angewendet:
Auftrag (TASK) | Beschreibung | |
AUT | CHE | |
DETECT | MONITOR | Herstellen bzw. Verdichten eines Lagebildes hinsichtlich des Zielobjektes durch Beobachtung oder den Einsatz von Sensoren und Melden des Verhaltens des Zielobjektes. |
SHADOW | Unerkanntes Verfolgen des Zielobjektes nach Sicht oder im | |
Radar Trail“. Melden des Verhaltens des Zielobjektes und, wenn möglich, weiterer Details zum Zielobjekt (z. B. Type) an die Kontrollstelle. SHADOW kann visuell oder mit speziellem Gerät durchgeführt werden. | ||
4. Verfahren zur Identifizierung
Identifizierungsmaßnahmen werden mit dem Ziel durchgeführt, die Identität des abgefangenen Luftfahrzeuges und dessen Verhalten genauer festzustellen, ohne die Flugdurchführung des Zielobjektes zu beeinflussen.
Folgende Aufträge werden für diese Verfahren angewendet:
Auftrag (TASK) | Beschreibung | |
AUT | CHE | |
VISUAL IDENTIFICATION (VID) | VISUAL IDENTIFICATION (VID) | Visuelles Identifizieren des Zielobjektes und Melden an die Kontrollstelle unter Anwendung des TEFCRES-Formates gemäß Ziffer 4.1. |
ESTABLISH VISUAL CONTACT | Das für das Abfangen und die Identifizierung zuständige Lfz begibt sich in eine Position vor der 3/9-Uhr-Linie des Zielobjektes, um Sichtkontakt mit dem abgefangenen Piloten herzustellen. (Im CHE Verfahren ist dies bereits im VID-Verfahren gewährleistet.) | |
PHOTO EVIDENCE | Dokumentation des Zielobjektes mittels bildgebender Methode. | |
ESTABLISH RADIO CONTACT | RADIO INTERROGATION | Versuch der Kontaktaufnahme mit dem Zielobjekt über Funk unter Anwendung des Schemas gemäß Ziffer 4.2. |
T | ype | Typ oder Kategorie des Luftfahrzeuges |
E | ngines | Triebwerke |
F | rame | Zelle (Konstruktionsart) |
C | olor | Farbe |
R | egistration | Kennzeichen |
E | xternal stores | Typ, Anzahl der Außenlasten |
S | pecials | Besonderheiten |
- 4.2.Schema zur Durchführung der Kontaktaufnahme mit dem Zielobjekt über Funk
5. Verfahren zur Intervention
Verfahren zur Intervention werden eingesetzt, um ein bestimmtes Verhalten des abgefangenen Luftfahrzeuges zu erwirken.
Folgende Aufträge werden für diese Verfahren angewendet:
Auftrag (TASK) | Beschreibung | |
AUT | CHE | |
ESCORT | Begleiten des Zielobjektes in sicherer Entfernung nach Sicht oder im “ Radar Trail“, ohne die Flugdurchführung des Zielobjektes zu beeinflussen. | |
INTERVENE TO … (DIRECTION) | DEVIATION | Wegführen des Zielobjektes auf einen anderen Flugweg über Funk oder mittels Zeichengebung. |
INTERVENE TO … (LOCATION) | DIVERSION TO LAND | Wegführen des Zielobjektes zur Landung auf einem bezeichneten Flugplatz über Funk oder mittels Zeichengebung. |
--- | GO FLARES | Einsatz von Infrarotlockzielen im Sichtbereich des Piloten des Zielobjektes. Anmerkung: Der Einsatz von Infrarotlockzielen ist als letzte Maßnahme gegenüber einem Zielobjekt zu sehen, welches den Anordnungen der abfangenden Luftfahrzeuge nicht folgt. |
SIGNALS | --- | Einsatz von Leuchtsignalen (z. B. „Flares“) oder Durchführung auffälliger Flugmanöver, um mit Nachdruck auf die abfangenden Luftfahrzeuge aufmerksam zu machen. Anmerkung: Der Einsatz von Leuchtsignalen oder die Durchführung auffälliger Flugmanöver sind als letzte Maßnahme gegenüber einem Zielobjekt zu sehen, welches den Anordnungen der abfangenden Luftfahrzeuge nicht folgt. |
Der Waffeneinsatz durch ein Luftfahrzeug der entsendenden Partei im Luftraum der empfangenden Partei ist untersagt.
6. Ablöseverfahren
- 6.1Die Kontrollstelle informiert das abzulösende Element/die abzulösenden Elemente über die bevorstehende Ablösung.6.2Die Kontrollstelle informiert das ablösende Element über die Anzahl und die Position der Luftfahrzeuge innerhalb der Gruppe (bestehend aus dem Zielobjekt/den Zielobjekten sowie dem abzulösenden Element/den abzulösenden Elementen).6.3Je nach Wetterbedingungen erfolgt die Ablösung wie folgt:
7. Funkausfall- und Notverfahren
- 7.1Übungsflug (T-SCR)
Schlagworte
Funkausfallverfahren
Zuletzt aktualisiert am
19.02.2019
Gesetzesnummer
20010577
Dokumentnummer
NOR40213138
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