Anhang 4
Einstufungen und Symbolik
1. Einstufungen
Für nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft gelten die folgenden Einstufungen:
- 1.1Verlust des Funkkontakts („COMLOSS“)
In diese Kategorie fallen zivile Luftfahrzeuge, die
- a) zwei oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen,
In diese Kategorie fallen zivile Luftfahrzeuge,
- a) bei denen der Verdacht auf RENEGADE gemäß Ziffer 1.2 besteht und die sich weiterhin der Anweisung der Kontrollstelle widersetzen, auf den zugewiesenen Flugweg zurückzukehren, und / oder sich Maßnahmen zur Intervention gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Abkommens widersetzen; oder
- b) die von einer autorisierten Stelle entsprechend eingestuft worden sind.
In diese Kategorie fallen zivile Luftfahrzeuge,
- a) bei denen es nach allen verfügbaren Informationen sehr wahrscheinlich ist, dass sie für einen Terrorangriff verwendet werden sollen; oder
- b) die von einer autorisierten Stelle entsprechend eingestuft worden sind.
2. Symbolik
Für die in Ziffer 1 bestimmten Einstufungen findet folgende Symbolik Anwendung:
Zuletzt aktualisiert am
19.02.2019
Gesetzesnummer
20010577
Dokumentnummer
NOR40213139
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