Artikel 1
Gegenstand
Entsprechend Artikel 4 Absatz 2 des Abkommens werden mit dieser Durchführungsvereinbarung (im Folgenden: Vereinbarung) die Modalitäten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Sicherung des Luftraumes gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft zwischen den österreichischen Luftstreitkräften und der schweizerischen Luftwaffe geregelt.
Zuletzt aktualisiert am
19.02.2019
Gesetzesnummer
20010577
Dokumentnummer
NOR40213131
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