§ 2.
(1) HIV-Tests zur Eigenanwendung dürfen an den Endverbraucher nur durch öffentliche Apotheken abgegeben werden.
(2) Die Abgabe im Versandhandel ist verboten.
Zuletzt aktualisiert am
06.06.2018
Gesetzesnummer
20010208
Dokumentnummer
NOR40202991
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