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ARTIKEL 38 Abkommen über die Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen EG, Mitgliedstaaten, Schweiz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.3.2018

ARTIKEL 38

Verfahren im Hoheitsgebiet der ersuchten Vertragspartei

Das Rechtshilfeersuchen lässt die Rechte unberührt, die sich für die ersuchende Vertragspartei aus ihrer Eigenschaft als Zivilpartei in internen Strafverfahren ergeben könnten, die bei den Behörden der ersuchten Vertragspartei eingeleitet werden.

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2018

Gesetzesnummer

20010185

Dokumentnummer

NOR40201381

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