ARTIKEL 38
Verfahren im Hoheitsgebiet der ersuchten Vertragspartei
Das Rechtshilfeersuchen lässt die Rechte unberührt, die sich für die ersuchende Vertragspartei aus ihrer Eigenschaft als Zivilpartei in internen Strafverfahren ergeben könnten, die bei den Behörden der ersuchten Vertragspartei eingeleitet werden.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2018
Gesetzesnummer
20010185
Dokumentnummer
NOR40201381
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