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§ 5 ZaDiG 2018

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2018

2. Abschnitt

Zugang zu Zahlungsinfrastruktur Zugang zu Zahlungssystemen

§ 5.

(1) Der Betreiber eines Zahlungssystems darf weder unmittelbar noch mittelbar

  1. 1. Zahlungsdienstleister, Zahlungsdienstnutzer oder andere Zahlungssysteme am Beitritt zu seinem Zahlungssystem unbillig behindern oder ihnen restriktive Regelungen in Bezug auf die effektive Teilnahme an anderen Zahlungssystemen auferlegen;
  2. 2. zugelassene Zahlungsdienstleister oder registrierte Zahlungsdienstleister in Bezug auf ihre Rechte und Pflichten als Teilnehmer des Zahlungssystems ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandeln;
  3. 3. Zahlungsdienstleistern, Zahlungsdienstnutzern oder andere Zahlungssystemen Beschränkungen auferlegen, die auf den institutionellen Status abstellen.

(2) Im Interesse der Finanzmarktstabilität und der Zahlungssystemsicherheit haben Betreiber von Zahlungssystemen, wenn sie Zahlungsdienstleistern, die juristische Personen sind, Zugang zu Zahlungssystemen gewähren, folgende Kriterien zu berücksichtigen:

  1. 1. die Absicherung bestimmter Risiken, wie beispielsweise Erfüllungsrisiko, operationelles Risiko und unternehmerisches Risiko, und
  2. 2. den Schutz der finanziellen und operativen Stabilität des Zahlungssystems.

(3) Die Bestimmungen gemäß Abs. 1 und 2 gelten nicht für

  1. 1. Zahlungssysteme im Sinne des § 2 des Finalitätsgesetzes und
  2. 2. Zahlungssysteme, die ausschließlich aus einer einzigen Gruppe angehörenden Zahlungsdienstleistern bestehen.

(4) Wer gegen Abs. 1 verstößt, ist dem Betroffenen zur Beseitigung, bei Wiederholungsgefahr zur Unterlassung und bei Verschulden zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundeswettbewerbsbehörde, des Bundeskartellanwalts und der Kartellgerichtsbarkeit nach dem Kartellgesetz 2005, BGBl. I Nr. 61/2005, sowie der Oesterreichischen Nationalbank nach § 44a NBG bleiben unberührt.

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2018

Gesetzesnummer

20010182

Dokumentnummer

NOR40201148