Wahlkreise
§ 191.
Das Bundesgebiet ist in neun Wahlkreise zu teilen. Jedes Bundesland bildet einen Wahlkreis. Die neun Wahlkreise bilden den Wahlkreisverband.
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2017
Gesetzesnummer
20009983
Dokumentnummer
NOR40197539
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