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Abkommen über die Verbindung der österreichischen Schnellstraße S 10 und der tschechischen Autobahn D 3 (Tschechische R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.4.2017

§ 0

Abkommen über die Verbindung der österreichischen Schnellstraße S 10 und der tschechischen Autobahn D 3 (Tschechische R)

Kurztitel

Abkommen über die Verbindung der österreichischen Schnellstraße S 10 und der tschechischen Autobahn D 3 (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 56/2017

Typ

Vertrag - Tschechische R

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

23.04.2017

Unterzeichnungsdatum

17.01.2017

Index

99/01 Straßenverkehr

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Verbindung der österreichischen Schnellstraße S 10 und der tschechischen Autobahn D 3 an der österreichisch-tschechischen Staatsgrenze

StF: BGBl. III Nr. 56/2017

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Art. 5 Abs. 2 des Abkommens wurden am 28. Februar bzw. 21. März 2017 (erhalten am 24. März 2017) vorgenommen; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 5 Abs. 3 mit 23. April 2017 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen Republik (im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt) haben

  1. −im Bemühen um eine gesteigerte Qualität der Straßenverbindung,−in der Absicht, die Entwicklung des Handels und die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Staaten zu unterstützen,−im Streben nach Umweltschutz, effizienter Energienutzung, Sicherheit im Straßenverkehr und einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lenker und−im Bewusstsein der wechselseitigen Vorteile und des Interesses an der Verbindung der Schnellstraße S 10 und der Autobahn D 3 an der gemeinsamen Staatsgrenze, Folgendes vereinbart:

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2017

Gesetzesnummer

20009856

Dokumentnummer

NOR40192484

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