56. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Verbindung der österreichischen Schnellstraße S 10 und der tschechischen Autobahn D 3 an der österreichisch-tschechischen Staatsgrenze
[Abkommenstext in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommenstext in tschechischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Art. 5 Abs. 2 des Abkommens wurden am 28. Februar bzw. 21. März 2017 (erhalten am 24. März 2017) vorgenommen; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 5 Abs. 3 mit 23. April 2017 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Drozda
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