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Abkommen über die Verbindung der österreichischen Schnellstraße S 10 und der tschechischen Autobahn D 3 (Tschechische R)
Kurztitel
Abkommen über die Verbindung der österreichischen Schnellstraße S 10 und der tschechischen Autobahn D 3 (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag - Tschechische R
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
23.04.2017
Unterzeichnungsdatum
17.01.2017
Index
99/01 Straßenverkehr
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Verbindung der österreichischen Schnellstraße S 10 und der tschechischen Autobahn D 3 an der österreichisch-tschechischen Staatsgrenze
Sprachen
Deutsch, Tschechisch
Ratifikationstext
Die Notifikationen gemäß Art. 5 Abs. 2 des Abkommens wurden am 28. Februar bzw. 21. März 2017 (erhalten am 24. März 2017) vorgenommen; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 5 Abs. 3 mit 23. April 2017 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen Republik (im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt) haben
- −im Bemühen um eine gesteigerte Qualität der Straßenverbindung,−in der Absicht, die Entwicklung des Handels und die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Staaten zu unterstützen,−im Streben nach Umweltschutz, effizienter Energienutzung, Sicherheit im Straßenverkehr und einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lenker und−im Bewusstsein der wechselseitigen Vorteile und des Interesses an der Verbindung der Schnellstraße S 10 und der Autobahn D 3 an der gemeinsamen Staatsgrenze, Folgendes vereinbart:
Zuletzt aktualisiert am
18.04.2017
Gesetzesnummer
20009856
Dokumentnummer
NOR40192484
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