Dienstgrade in der Verwendungsgruppe E 1
§ 1
(1) Für die Beamtinnen und Beamten des Exekutivdienstes in der Verwendungsgruppe E 1 im Justizressort sind folgende Dienstgrade als Verwendungsbezeichnungen vorgesehen:
Funktionsgruppe | Dienstgrad | Kurzbezeichnung |
12 | General | Gl |
11 | Generalmajor | GenMjr |
10 | Generalmajor | GenMjr |
9 | Brigadier | Bgdr |
8 | Oberst | Obst |
7 | Oberst | Obst |
6 | Oberstleutnant | Obstlt |
5 | Oberstleutnant | Obstlt |
4 | Major | Mjr |
3 | Hauptmann | Hptm |
2 | Oberleutnant | Oblt |
1 | Oberleutnant | Oblt |
Grundlaufbahn | Leutnant | Lt |
(2) Abweichend von den Dienstgraden nach Abs. 1 sind für Beamtinnen und Beamte des Exekutivdienstes in den nachstehenden Verwendungen folgende Dienstgrade als Verwendungsbezeichnungen vorgesehen, sofern diese Beamtinnen oder Beamten einer niedrigeren Funktionsgruppe angehören:
Verwendung | Dienstgrad |
Leiterin oder Leiter der Abteilung Exekutive, Aufsicht, Bau und Sicherheit im Strafvollzug und im Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen im Bundesministerium für Justiz | General |
Bundesinspizierende oder Bundesinspizierender der Justizanstalten | General |
Stellvertretende Leiterin oder stellvertretender Leiter der Abteilung Exekutive, Aufsicht, Bau und Sicherheit im Strafvollzug und im Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen im Bundesministerium für Justiz | Brigadier (ab einer Exekutivdienstzeit von 25 Jahren Generalmajor) |
Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter in der Strafvollzugsakademie | Oberst |
Leiterin oder Leiter eines Ausbildungszentrums oder Stellvertreterin oder Stellvertreter einer Abteilungsleiterin oder eines Abteilungsleiters in der Strafvollzugsakademie | Major (ab einer Exekutivdienstzeit von 25 Jahren Oberstleutnant) |
Leiterin oder Leiter einer Justizanstalt bis zur Funktionsgruppe 6 | Oberstleutnant (ab einer Exekutivdienstzeit von 20 Jahren Oberst) |
Stellvertreterin oder Stellvertreter der Leiterin oder des Leiters einer Justizanstalt | Major (ab einer Exekutivdienstzeit von 20 Jahren Oberstleutnant) |
Bereichsleiterin oder Bereichsleiter einer Justizanstalt | Major (ab einer Exekutivdienstzeit von 25 Jahren Oberstleutnant) |
Departmentleiterin oder Departmentleiter einer Justizanstalt | Hauptmann (ab einer Exekutivdienstzeit von 25 Jahren Major) |
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