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ARTIKEL 384 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 384

Die wichtigsten Grundsätze der finanziellen Hilfe sind in den einschlägigen Verordnungen über die Finanzierungsinstrumente der EU festgelegt.

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