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ARTIKEL 382 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 382

Zwischen den Parteien findet ein regelmäßiger Dialog über die Beteiligung Georgiens an den Programmen und Agenturen der EU statt. Die EU unterrichtet Georgien insbesondere über die Einrichtung neuer EU-Agenturen oder -Programme sowie über Änderungen der in den Artikeln 380 und 381 genannten Bedingungen für die Teilnahme an EU-Agenturen und -Programmen.

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