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ARTIKEL 278 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 278

Zu diesem Zweck kommen die Vertragsparteien überein, einen regelmäßigen wirtschaftlichen Dialog zu führen, um

  1. a) Informationen über makroökonomische Entwicklungen und die makroökonomische Politik sowie über Strukturreformen, einschließlich Strategien für die wirtschaftliche Entwicklung, auszutauschen,
  2. b) Fachwissen und bewährte Methoden in Bereichen wie öffentliche Finanzen, Geld- und Wechselkurspolitik, Finanzsektorpolitik und Wirtschaftsstatistiken auszutauschen,
  3. c) Informationen und Erfahrungen in Bezug auf die regionale wirtschaftliche Integration, einschließlich der Funktionsweise der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, auszutauschen und
  4. d) den Stand der bilateralen Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen und Statistik zu überprüfen.

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