ARTIKEL 278
Zu diesem Zweck kommen die Vertragsparteien überein, einen regelmäßigen wirtschaftlichen Dialog zu führen, um
- a) Informationen über makroökonomische Entwicklungen und die makroökonomische Politik sowie über Strukturreformen, einschließlich Strategien für die wirtschaftliche Entwicklung, auszutauschen,
- b) Fachwissen und bewährte Methoden in Bereichen wie öffentliche Finanzen, Geld- und Wechselkurspolitik, Finanzsektorpolitik und Wirtschaftsstatistiken auszutauschen,
- c) Informationen und Erfahrungen in Bezug auf die regionale wirtschaftliche Integration, einschließlich der Funktionsweise der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, auszutauschen und
- d) den Stand der bilateralen Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen und Statistik zu überprüfen.
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