KAPITEL 2
ÖFFENTLICHE FINANZVERWALTUNG UND FINANZKONTROLLE
ARTIKEL 279
Die Vertragsparteien arbeiten in den Bereichen der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen (im Folgenden „PIFC“) und der externen Rechnungsprüfung mit folgenden Zielen zusammen:
- a) weitere Entwicklung und Umsetzung des auf dem Grundsatz der administrativen Rechenschaftspflicht gestützten PIFC-Systems – einschließlich eines funktional unabhängigen und für den gesamten öffentlichen Sektor zuständigen Prüfdiensts – durch Harmonisierung mit den allgemein anerkannten internationalen Standards und Methoden sowie den bewährten Verfahren der EU auf der Grundlage des von der Regierung Georgiens gebilligten Grundsatzpapieres zur PIFC,
- b) Erläuterung der Voraussetzungen, unter denen ein Finanzkontrollsystem gegebenenfalls eingeführt werden kann, im PIFC-Grundsatzpapier; wird ein solches System eingeführt, so kommt es nur im Beschwerdefall zur Anwendung und ergänzt den internen Prüfdienst, ohne dabei Doppelarbeit zu schaffen,
- c) wirksame Zusammenarbeit der im PIFC-Grundsatzpapier definierten Akteure zur Förderung verantwortungsvollen Handelns in diesem Bereich,
- d) Unterstützung der zentralen für PIFC zuständigen Harmonisierungsstelle und Stärkung ihrer Kompetenzen,
- e) weitere Stärkung der Obersten Rechnungskontrollbehörde Georgiens im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit, ihre Organisations- und Prüfkapazitäten und finanziellen und personellen Ressourcen sowie ihre Umsetzung international anerkannter Standards der externen Rechnungsprüfung (INTOSAI) und
- f) Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten Methoden, unter anderem durch den Austausch von Personal und gemeinsame Schulungen in diesen Bereichen.
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