ARTIKEL 123
Die Zusammenarbeit konzentriert sich unter anderem auf folgende Bereiche:
- a) Förderung des lebenslangen Lernens, das von zentraler Bedeutung für Wachstum und Beschäftigung ist und den Bürgern eine vollwertige Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen kann,
- b) Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, Verbesserung ihrer Qualität und Relevanz sowie des Zugangs dazu,
- c) Förderung der Konvergenz in der Hochschulbildung im Rahmen des Bologna-Prozesses und der EU-Agenda zur Modernisierung der Hochschulsysteme,
- d) Vertiefung der internationalen Hochschulzusammenarbeit und Beteiligung an den Kooperationsprogrammen der EU zur Erhöhung der Mobilität von Studierenden und Lehrkräften,
- e) Schaffung eines nationalen Qualifikationsrahmens zur Verbesserung der Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen und
- f) Förderung der Ziele, die im Rahmen des Kopenhagen-Prozesses für eine verstärkte europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung festgelegt wurden.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Gesetzesnummer
20009582
Dokumentnummer
NOR40183496
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