6. Abschnitt
Statistiken über die Versorgungsqualität Ausfall- und Störungsstatistik
§ 11
Für die Erstellung der Ausfall- und Störungsstatistik hat die E-Control zusätzlich zu den gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 Z 1 sowie § 7 Abs. 1 Z 1 erhobenen Daten die von ihr gemäß § 15 Abs. 4 der Elektrizitäts-Energielenkungsdaten-Verordnung 2014 (E-EnLD-VO 2014), BGBl. II Nr. 152/2014, erhobenen Daten zu verwenden. .
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