früher § 9
Inkrafttreten
§ 7.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und ist auf alle nach diesem Zeitpunkt neu berufenen Mitglieder von Beiräten und Jurys anzuwenden.
(2) Die Änderungen durch die Novelle BGBl. II Nr. 258/2024 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und sind auf alle Förderprogramme, bei denen nach diesem Zeitpunkt eine Antragstellung möglich ist, anzuwenden.
früher § 9
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2024
Gesetzesnummer
20009403
Dokumentnummer
NOR40265360
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