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Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und der Jugend (Bulgarien)
Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und der Jugend (Bulgarien)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.12.2015
Langtitel
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und der Jugend
StF: BGBl. III Nr. 174/2015 (NR: GP XXV RV 698 AB 759 S. 85 . BR: AB 9434 S. 844 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 9 des Abkommens erfolgten am 17. September 2015 bzw. 16. November 2015; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 9 mit 1. Dezember 2015 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Bulgarien (im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet)
im Bestreben die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu verstärken, im Bewusstsein der Notwendigkeit einer Förderung der Zusammenarbeit in den Bereichen der Kultur und Bildung,
unter Berücksichtigung der Tatsache der Mitgliedschaft der Republik Österreich und der Republik Bulgarien in der Europäischen Union als wichtigen Faktor für die intensive und erfolgreiche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und der Jugend,
haben Folgendes vereinbart:
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