174. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und der Jugend
174.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und der Jugend
[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in bulgarischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 9 des Abkommens erfolgten am 17. September 2015 bzw. 16. November 2015; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 9 mit 1. Dezember 2015 in Kraft.
Faymann
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