§ 0
Festsetzung eines Zuschlags zu den im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten festen Beträgen
Kurztitel
Festsetzung eines Zuschlags zu den im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten festen Beträgen
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.01.2016
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten festen Beträgen
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 25 des Bundesgesetzes über den Rechtsanwaltstarif, BGBl. Nr. 189/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2014, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:
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