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Festsetzung eines Zuschlags zu den im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten festen Beträgen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2016

§ 0

Festsetzung eines Zuschlags zu den im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten festen Beträgen

Kurztitel

Festsetzung eines Zuschlags zu den im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten festen Beträgen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 393/2015

Inkrafttretensdatum

01.01.2016

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten festen Beträgen

StF: BGBl. II Nr. 393/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 25 des Bundesgesetzes über den Rechtsanwaltstarif, BGBl. Nr. 189/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2014, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:

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