Konformitätsbewertungsverfahren bei Sicherheitsbauteilen für Aufzüge
§ 15
Sicherheitsbauteile für Aufzüge unterliegen einem der folgenden Konformitätsbewertungsverfahren:
- 1. Entweder das Modell des Sicherheitsbauteils für Aufzüge wird einer EU-Baumusterprüfung nach Anlage IV Teil A unterzogen, und die Konformität mit der Bauart wird durch stichprobenartige Prüfungen des Sicherheitsbauteils für Aufzüge nach Anlage IX sichergestellt;
- 2. oder das Modell des Sicherheitsbauteils für Aufzüge wird einer EU-Baumusterprüfung nach Anlage IV Teil A unterzogen und unterliegt der Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der produktbezogenen Qualitätssicherung nach Anlage VI;
- 3. oder Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung nach Anlage VII.
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