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§ 14 ASV 2015

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.4.2016

3. Abschnitt

Konformität von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge Konformitätsvermutung bei Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge

§ 14

Bei Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge, die mit harmonisierten europäischen Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird Konformität mit den wesentlichen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anlage I vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

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