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ASV 2015 – Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.9.2015

ASV 2015 § 0

Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015

Kurztitel

Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 280/2015

Inkrafttretensdatum

29.09.2015

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Sicherheit von Aufzügen und von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge (Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015 – ASV 2015)

StF: BGBl. II Nr. 280/2015

Änderung

BGBl. II Nr. 198/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Maschinen-Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz 2015, MING 2015 BGBl. I Nr. 77/2015, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Anwendungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Freier Warenverkehr

§ 4.

Inverkehrbringen, Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme

§ 5.

Wesentliche Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen

§ 6.

Gebäude oder Bauwerke, in die Aufzüge eingebaut werden

§ 6a.

Ausnahmefälle betreffend verringerte Schutzräume jenseits der Endstellungen des Fahrkorbs (Anlage I Nummer 2.2 dritter Absatz)

§ 6b.

Umbau von Aufzügen mit CE-Kennzeichnung

2. Abschnitt
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 7.

Pflichten der Montagebetriebe

§ 8.

Pflichten der Hersteller

§ 9.

Bevollmächtigte

§ 10.

Pflichten der Einführer

§ 11.

Pflichten der Händler

§ 12.

Umstände, unter denen die Pflichten der Hersteller auch für Einführer und Händler gelten

§ 13.

Identifizierung der Wirtschaftsakteure

3. Abschnitt
Konformität von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge

§ 14.

Konformitätsvermutung bei Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge

§ 15.

Konformitätsbewertungsverfahren bei Sicherheitsbauteilen für Aufzüge

§ 16.

Konformitätsbewertungsverfahren für Aufzüge

§ 17.

EU-Konformitätserklärung

§ 18.

Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung

§ 19.

Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung sowie anderer Kennzeichnungen

4. Abschnitt
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 20.

Informationspflichten der notifizierenden Behörde

§ 21.

Anforderungen an notifizierte Stellen

§ 22.

Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen

§ 23.

Notifizierungsverfahren

§ 24.

Änderung der Notifizierung

§ 25.

Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen

§ 26.

Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit

§ 27.

Meldepflichten der notifizierten Stellen

§ 28.

Koordinierung der notifizierten Stellen

5. Abschnitt
Überwachung des Unionsmarktes, Kontrolle der auf den Unionsmarkt gelangenden Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge

§ 29.

Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf dem Unionsmarkt gelangenden Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge

§ 30.

Verfahren zur Behandlung von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge mit denen ein Risiko verbunden ist, auf nationaler Ebene

§ 31.

Risiken durch konforme Aufzüge oder Sicherheitsbauteile für Aufzüge

§ 32.

Formale Nichtkonformität

6. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 33.

Inkrafttreten

Verzeichnis der Anlagen

Anlage I

Wesentliche Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen

Anlage II

EU-Konformitätserklärung

Teil A

Inhalt der EU-Konformitätserklärung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge

Teil B

Inhalt der EU-Konformitätserklärung für Aufzüge

  

Anlage III

Liste der Sicherheitsbauteile für Aufzüge

Anlage IV

EU-Baumusterprüfung für Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge (Modul B)

Anlage V

Endabnahme für Aufzüge

Anlage VI

Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der produktbezogenen Qualitätssicherung bei Sicherheitsbauteilen für Aufzüge (Modul E)

Anlage VII

Konformität auf Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung bei Sicherheitsbauteilen für Aufzüge (Modul H)

Anlage VIII

Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung bei Aufzügen (Modul G)

Anlage IX

Konformität mit der Bauart mit stichprobenartiger Prüfung bei Sicherheitsbauteilen für Aufzüge (Modul C 2)

Anlage X

Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Produktqualitätssicherung bei Aufzügen (Modul E)

Anlage XI

Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung bei Aufzügen (Modul H 1)

Anlage XII

Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Produktionsqualitätssicherung bei Aufzügen (Modul D)

Anlage XIII

Verzeichnis der notifizierten Stellen für Aufzüge und für Sicherheitsbauteile für Aufzüge

Anlage XIV

CE-Konformitätskennzeichnung

Anlage XV

Technische Kriterien und notwendige Gründe für das Vorliegen von Ausnahmefällen betreffend verringerte Schutzräume jenseits der Endstellungen des Fahrkorbes gemäß § 6a

    

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