Berufsprofil
§ 2
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule sollen im Lehrberuf Metallurgie und Umformtechnik ausgebildete Lehrlinge befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
- 1. Auswählen und Überprüfen der Einsatzstoffe zur Herstellung von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen bzw. Vormaterialien zum Umformen von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen,
- 2. Reinigen und Vorbereiten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen,
- 3. Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen und Ab- bzw. Umstellen der Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen (zB Hochofen, Konverter, Gießpfannen),
- 4. Mitarbeiten beim Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen und Ab- bzw. Umstellen der Maschinen und Anlagen zum Umformen von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen,
- 5. Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess,
- 6. Steuern des Produktionsprozesses, auch rechnergestützt, und Durchführen von Prozess-kontrollen,
- 7. Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität,
- 8. Warten, Pflegen und einfaches Instandhalten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen,
- 9. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen, Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards,
- 10. Erfassen von technischen Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse.
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