Berufsbild
§ 3
(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Metallurgie und Umformtechnik wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – | – |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | – | |
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes | ||
4. | Kenntnis der Arbeitsorganisation, Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung | |||
5. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) | |||
5.1 | Methodenkompetenz: zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. | |||
5.2 | Soziale Kompetenz: zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc | |||
5.3 | Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. | |||
5.4 | Kommunikative Kompetenz: zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen | |||
5.5 | Arbeitsgrundsätze: zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. | |||
5.6 | Kundenorientierung: im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen | |||
6. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes | |||
7. | – | Grundkenntnisse des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) | Kenntnis des Produktions- managements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdaten-erfassung) | |
8. | Lesen von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Plänen, Diagrammen, Fließschemata usw. | |||
9. | Anfertigen von Skizzen und einfachen Werkzeichnungen | – | – | |
10. | Kenntnis der Roheisensorten, der Stahlsorten, der Schrottsorten, der Metalle und Legierungen sowie der Zuschläge und Hilfsstoffe und ihre Eigenschaften | – | – | |
11. | Kenntnis der Verfahren zur Herstellung von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen (metallurgische Vorgänge), der Arbeitsschritte (zB Zustellung, Einsetzen, Schmelzführung, Temperaturführung, Schlackenführung, Frischen, Legieren, Desoxidieren, Abstechen, Vergießen) sowie des Aufbaus und der Funktion der dazu benötigten Maschinen und Anlagen (zB Hochofen, Konverter, Gießpfannen) | – | ||
12. | – | – | Kenntnis der Elektrostahlerzeugung sowie der Einsatzstoffe des Elektrolichtbogenofens (ELBO) wie Schrott, Legierungen, Zuschläge und Eisenschwammeinsatz | |
13. | – | Kenntnis der Fehler im Roheisen und in der Schlacke, deren Ursache und Vermeidung | Kenntnis der Erstarrung sowie der Bedeutung der Erstarrungsschrumpf-ung und Entmischung (Seigerung) | |
14. | Grundkenntnisse der zerstörenden und zerstörungsfreien Prüfung von Werkstoffen | – | – | |
15. | Kenntnis der Einsatzstoffe zur Herstellung von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen bzw. Vormaterialien zum Umformen von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen | – | ||
16. | Kenntnis und Mitarbeit beim Auswählen und Überprüfen der Einsatzstoffe zur Herstellung von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen bzw. Vormaterialien zum Umformen von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen | Auswählen und Überprüfen der Einsatzstoffe zur Herstellung von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen bzw. Vormaterialien zum Umformen von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen | ||
17. | Mitarbeiten beim Reinigen und Vorbereiten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen | Reinigen und Vorbereiten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen | ||
18. | – | Mitarbeiten beim Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen und Ab- bzw. Umstellen der Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen (zB Hochofen, Konverter, Gießpfannen) | Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen und Ab- bzw. Umstellen der Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen (zB Hochofen, Konverter, Gießpfannen) | |
19. | – | Kenntnis der Verfahren zum Umformen von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen, der Arbeitsschritte (zB Walzen mit Walzgutvorbereitung, Warmverarbeitung und Temperaturmessung, Schmieden, Pressen, Ziehen) sowie des Aufbaus und der Funktion der dazu benötigten Maschinen und Anlagen | ||
20. | – | Mitarbeiten beim Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen und Ab- bzw. Umstellen betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen zum Umformen von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen | ||
21. | Kenntnis der berufsspezifischen Elektrotechnik, Pneumatik und Hydraulik | – | ||
22. | – | Grundkenntnisse der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik | – | |
23. | Mitarbeiten beim Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess | Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess | ||
24. | – | – | Bedienen und Überwachen von hydraulischen, pneumatischen und elektropneumatischen Steuer- und Regeleinrichtungen | |
25. | – | – | Rechnergestütztes Prozessüberwachen und Durchführen von Prozesskontrollen und Prozessoptimierungen sowie Erfassen von Betriebsdaten | |
26. | – | – | Dokumentieren der produktionsrelevanten Daten (zB Störungsaufzeichnungen) sowie deren Überprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit | |
27. | – | Mitarbeiten beim Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität | Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität | |
28. | – | Kenntnis der betrieblichen Energiegewinnung | – | |
29. | Kenntnis der Handhabung der unterschiedlichen betrieblichen Energieformen sowie Mitarbeit beim Handhaben der betrieblichen Energieträger unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften | Handhaben der betrieblichen Energieträger unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften | ||
30. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe | |||
31. | Kenntnis der Werkstoffe (wie Metalle und Kunststoffe) und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsmöglichkeiten | |||
32. | Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen wie Messen, Anreißen, Feilen, Bohren, Gewindeschneiden, Biegen, Drehen, Fräsen, Schleifen, thermisches Verbinden (wie zB Schweißen, Löten), Trennen | – | – | |
33. | Grundkenntnisse der frühzeitigen Erkennung von Störungen an betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen sowie der einzuleitenden Maßnahmen | Kenntnis der frühzeitigen Erkennung von Störungen an betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen sowie der einzuleitenden Maßnahmen | – | |
34. | Kenntnis des vorbeugenden Wartens (Wartungspläne) und Instandhaltens sowie Mitarbeit beim Warten, Pflegen und einfachem Instandhalten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen | Warten, Pflegen und einfaches Instandhalten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen | ||
35. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktion von Maschinenelementen sowie über deren Montage und Demontage | – | – | |
36. | – | Durchführen einfacher Montage- und Demontagearbeiten an betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen | ||
37. | – | – | Mitarbeit bei der Störungsaufzeichnung und bei der Abarbeitung von Wartungsplänen | |
38. | – | Grundkenntnisse der Logistik (An- und Auslieferungslogistik) | Optimieren und Sicherstellen der Materialflusses in der Produktion | |
39. | Grundkenntnisse des betriebsspezifischen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation | Kenntnis und Mitarbeit beim betriebsspezifischen Qualitätsmanagement einschließlich Dokumentation | ||
40. | – | – | – | Kenntnis von Methoden zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung |
41. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | Kenntnis der betriebli-chen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – | |
42. | Kenntnis der Bedienung der Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) sowie über deren Wartung und Instandhaltung unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren | Bedienen von Hebe- und Transport-einrichtungen (Stapler, Kräne) unter Berück-sichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren | ||
43. | Kenntnis der Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen in den Produktionsanlagen | |||
44. | Kenntnis des betrieblichen Brand- und Explosionsschutzes sowie der vorbeugenden Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen | |||
45. | Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software) | |||
46. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG) | |||
47. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten | |||
48. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls | |||
49. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit, insbesondere der berufsspezifischen Arbeitshygiene- und Sicherheitsvorschriften und den Umgang mit elektrischen Strom | |||
50. | Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen | |||
51. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, zu entsprechen.
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