vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 3 Metallurgie und Umformtechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2015

Berufsbild

§ 3

(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Metallurgie und Umformtechnik wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

4. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

3.

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes

4.

Kenntnis der Arbeitsorganisation, Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung

5.

Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)
In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:

5.1

Methodenkompetenz: zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.

5.2

Soziale Kompetenz: zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc

5.3

Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.

5.4

Kommunikative Kompetenz: zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen

5.5

Arbeitsgrundsätze: zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.

5.6

Kundenorientierung: im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen

6.

Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes

7.

Grundkenntnisse des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung)

Kenntnis des Produktions-

managements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdaten-erfassung)

8.

Lesen von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Plänen, Diagrammen, Fließschemata usw.

9.

Anfertigen von Skizzen und einfachen Werkzeichnungen

10.

Kenntnis der Roheisensorten, der Stahlsorten, der Schrottsorten, der Metalle und Legierungen sowie der Zuschläge und Hilfsstoffe und ihre Eigenschaften

11.

Kenntnis der Verfahren zur Herstellung von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen (metallurgische Vorgänge), der Arbeitsschritte (zB Zustellung, Einsetzen, Schmelzführung, Temperaturführung, Schlackenführung, Frischen, Legieren, Desoxidieren, Abstechen, Vergießen) sowie des Aufbaus und der Funktion der dazu benötigten Maschinen und Anlagen (zB Hochofen, Konverter, Gießpfannen)

12.

Kenntnis der Elektrostahlerzeugung sowie der Einsatzstoffe des Elektrolichtbogenofens (ELBO) wie Schrott, Legierungen, Zuschläge und Eisenschwammeinsatz

13.

Kenntnis der Fehler im Roheisen und in der Schlacke, deren Ursache und Vermeidung

Kenntnis der Erstarrung sowie der Bedeutung der Erstarrungsschrumpf-ung und Entmischung (Seigerung)

14.

Grundkenntnisse der zerstörenden und zerstörungsfreien Prüfung von Werkstoffen

15.

Kenntnis der Einsatzstoffe zur Herstellung von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen bzw. Vormaterialien zum Umformen von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen

16.

Kenntnis und Mitarbeit beim Auswählen und Überprüfen der Einsatzstoffe zur Herstellung von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen bzw. Vormaterialien zum Umformen von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen

Auswählen und Überprüfen der Einsatzstoffe zur Herstellung von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen bzw. Vormaterialien zum Umformen von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen

17.

Mitarbeiten beim Reinigen und Vorbereiten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen

Reinigen und Vorbereiten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen

18.

Mitarbeiten beim Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen und Ab- bzw. Umstellen der Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen (zB Hochofen, Konverter, Gießpfannen)

Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen und Ab- bzw. Umstellen der Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen (zB Hochofen, Konverter, Gießpfannen)

19.

Kenntnis der Verfahren zum Umformen von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen, der Arbeitsschritte (zB Walzen mit Walzgutvorbereitung, Warmverarbeitung und Temperaturmessung, Schmieden, Pressen, Ziehen) sowie des Aufbaus und der Funktion der dazu benötigten Maschinen und Anlagen

20.

Mitarbeiten beim Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen und Ab- bzw. Umstellen betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen zum Umformen von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen

21.

Kenntnis der berufsspezifischen Elektrotechnik, Pneumatik und Hydraulik

22.

Grundkenntnisse der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

23.

Mitarbeiten beim Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess

Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess

24.

Bedienen und Überwachen von hydraulischen, pneumatischen und elektropneumatischen Steuer- und Regeleinrichtungen

25.

Rechnergestütztes Prozessüberwachen und Durchführen von Prozesskontrollen und Prozessoptimierungen sowie Erfassen von Betriebsdaten

26.

Dokumentieren der produktionsrelevanten Daten (zB Störungsaufzeichnungen) sowie deren Überprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit

27.

Mitarbeiten beim Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität

Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität

28.

Kenntnis der betrieblichen Energiegewinnung

29.

Kenntnis der Handhabung der unterschiedlichen betrieblichen Energieformen sowie Mitarbeit beim Handhaben der betrieblichen Energieträger unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften

Handhaben der betrieblichen Energieträger unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften

30.

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe

31.

Kenntnis der Werkstoffe (wie Metalle und Kunststoffe) und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsmöglichkeiten

32.

Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen wie Messen, Anreißen, Feilen, Bohren, Gewindeschneiden, Biegen, Drehen, Fräsen, Schleifen, thermisches Verbinden (wie zB Schweißen, Löten), Trennen

33.

Grundkenntnisse der frühzeitigen Erkennung von Störungen an betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen sowie der einzuleitenden Maßnahmen

Kenntnis der frühzeitigen Erkennung von Störungen an betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen sowie der einzuleitenden Maßnahmen

34.

Kenntnis des vorbeugenden Wartens (Wartungspläne) und Instandhaltens sowie Mitarbeit beim Warten, Pflegen und einfachem Instandhalten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen

Warten, Pflegen und einfaches Instandhalten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen

35.

Kenntnis des Aufbaus und der Funktion von Maschinenelementen sowie über deren Montage und Demontage

36.

Durchführen einfacher Montage- und Demontagearbeiten an betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen

37.

Mitarbeit bei der Störungsaufzeichnung und bei der Abarbeitung von Wartungsplänen

38.

Grundkenntnisse der Logistik (An- und Auslieferungslogistik)

Optimieren und Sicherstellen der Materialflusses in der Produktion

39.

Grundkenntnisse des betriebsspezifischen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation

Kenntnis und Mitarbeit beim betriebsspezifischen Qualitätsmanagement einschließlich Dokumentation

40.

Kenntnis von Methoden zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung

41.

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

Kenntnis der betriebli-chen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

42.

Kenntnis der Bedienung der Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) sowie über deren Wartung und Instandhaltung unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren

Bedienen von Hebe- und Transport-einrichtungen (Stapler, Kräne) unter Berück-sichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren

43.

Kenntnis der Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen in den Produktionsanlagen

44.

Kenntnis des betrieblichen Brand- und Explosionsschutzes sowie der vorbeugenden Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen

45.

Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software)

46.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)

47.

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

48.

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

49.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit, insbesondere der berufsspezifischen Arbeitshygiene- und Sicherheitsvorschriften und den Umgang mit elektrischen Strom

50.

Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen

51.

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, zu entsprechen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte