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§ 3 Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2015

Berufsbild

§ 3

(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

4. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und

der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

3.

Einführung in die

Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes

4.

Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)

In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:

4.1.

Methodenkompetenz: zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.

4.2

Soziale Kompetenz: zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc.

4.3

Personale Kompetenz: zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.

4.4

Kommunikative Kompetenz: zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen

Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen

4.5

Arbeitsgrundsätze: zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.

4.6

Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den

Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen

5.

Kenntnis der Arbeitsorganisation, Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung

6.

Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes

7.

Handhaben, Pflegen und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Arbeitsgeräte und Hilfsvorrichtungen

8.

Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten

9.

Kenntnis der berufsspezifischen Chemikalien

(Säuren, Laugen, Salze, Gase) sowie über deren Handhabung und Lagerung (Sicherheitsdatenblätter)

10.

Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen über Edelmetalle wie zB Punzierungsgesetz

11.

Kenntnis der Strichprobe für Edelmetalle und

Edelmetalllegierungen sowie der dazu benötigten Hilfsmittel und Probeflüssigkeiten

12.

Ausführen von Strichproben auf Edelmetalle und Edelmetalllegierungen

13.

Lesen von technischen Unterlagen wie von Skizzen und Werkzeichnungen

14.

Anfertigen von Skizzen sowie von Werkzeichnungen

15.

Grundkenntnisse des

rechnergestützten

Konstruierens und Zeichnens (CAD, CAM)

Kenntnis des rechner-

gestützten Konstruierens und Zeichnens (CAD, CAM)

Anwenden des rechnergestützten Konstruierens und Zeichnens (CAD, CAM)

16.

Gestalten und Ausarbeiten von eigenen Entwürfe

17.

Kenntnis und Mitarbeit beim Auswählen und

Vorbereiten von Werk- und Hilfsstoffen

Auswählen und Vorbereiten von Werk- und

Hilfsstoffen

18.

Messen von berufsspezifischen mechanischen

Größen

19.

Manuelles Bearbeiten von Werkstoffen wie

Anreißen, Feilen, Sägen, Schneiden, Schaben, Schmirgeln, Bohren, Gewindeschneiden

20.

Umformen von Werkstoffen wie Hämmern,

Biegen, Schmieden, Treiben

21.

Anfertigen von Gussmodellen

22.

Anwenden der berufsspezifischen Mathematik

wie zB Legierungsberechnungen, Auf-, Ab- und Umlegierungsberechnungen

23.

Schmelzen und Gießen von Edelmetallen und deren Legierungen

24.

Ziehen und Walzen von Edelmetalldrähten und -blechen

25.

Maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen wie

zB Fräsen und Drehen

26.

Gestalten von Flächen zB durch Fräsen, Stechen, Ätzen, Ziselieren, Emaillieren usw.

27.

Herstellen von einschlägigen lösbaren (wie Schraub-, Stift- und Nietverbindungen) und unlösbaren Verbindungen (wie Löten, Kleben,

Punkt- und Laserschweißen)

28.

Herstellen von beweglichen Verbindungen

(Scharnier- und Ösenverbindungen)

29.

Anfertigen von Funktionsteilen wie Verschlüsse (Schnapp-, Dreh- und Leiterverschlüsse), Manschetten oder Broschierungen

30.

Behandeln von Oberflächen durch Schleifen und Polieren

31.

Veredeln von Oberflächen

32.

Herstellen von Hilfsvorrichtungen und einfachen Werkzeugen

33.

Durchführen von Wärmebehandlungen wie Härten und Anlassen

34.

Kenntnis der gebräuchlichen Edel- und

Schmucksteine, synthetischen Steine, Perlen,

Korallen, Imitationen und über deren Verarbeitung

35.

Herstellen von Fassungen

36.

Einsetzen und Fassen von Edel- und Schmucksteinen sowie von Perlen

37.

Passen und Montieren von Einzelteilen zu einfachen Schmuck- oder kunsthandwerklichen Gegenständen

38.

Herstellen und Ausfertigen von Schmuck- oder kunsthand-werklichen Gegenständen

einschließlich der notwendigen Vor- und Abschluss-arbeiten

39.

Kontrollieren und Überprüfen der fertigen Schmuck- oder kunsthand-werklichen Gegenstände

40.

Aufarbeiten, Reparieren und Umarbeiten von Schmuck- oder kunsthandwerklichen Gegenständen

41.

Reinigen und Pflegen von Schmuck, Edelsteinen und Perlen mit Reinigungsmitteln und Geräten unter Vermeidung von Beschädigungen

42.

Mitarbeit beim Ermitteln des Materialbedarfs, beim Einholen von Angeboten, Bestellen und Überwachen der Lieferungen

Ermitteln des Materialbedarfs, Einholen

von Angeboten, Bestellen und

Überwachen der Lieferungen

43.

Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software)

44.

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

Mitarbeit beim projektbezogenen Kalkulieren und Kostenplanen

Projektbezogenes Kalkulieren und Kostenplanen

45.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)

46.

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

47.

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt:

Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

48.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit, insbesondere der berufsspezifischen Arbeitshygiene- und Sicherheitsvorschriften und den Umgang mit elektrischen Strom

49.

Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen

50.

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

       

(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, zu entsprechen.

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