Berufsprofil
§ 2
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
- 1. Gestalten und Ausarbeiten von eigenen Entwürfen sowie Anfertigen von Skizzen und Werkzeichnungen,
- 2. Auswählen und Vorbereiten von Werk- und Hilfsstoffen,
- 3. Bearbeiten und Umformen von Werkstoffen durch spanende und spanlose Bearbeitung,
- 4. Herstellen von einschlägigen lösbaren und unlösbaren Verbindungen sowie von beweglichen Verbindungen,
- 5. Anfertigen von Funktionsteilen wie Verschlüsse, Manschetten oder Broschierungen,
- 6. Behandeln und Veredeln von Oberflächen sowie Einsetzen und Fassen von Edel- und Schmucksteinen sowie von Perlen,
- 7. Passen und Montieren von Einzelteilen zu einfachen Schmuck- oder kunsthandwerklichen Gegenständen,
- 8. Herstellen und Ausfertigen von Schmuck- oder kunsthandwerklichen Gegenständen einschließlich der notwendigen Vor- und Abschlussarbeiten,
- 9. Aufarbeiten, Reparieren und Umarbeiten von Schmuck- oder kunsthandwerklichen Gegenständen.
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