Artikel 6
- VI.BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
Streitigkeiten zwischen zwei oder mehr Vertragsparteien über die Auslegung oder Anwendung dieser Erklärung, die nicht durch Vermittlung des Rates der Organisation beigelegt werden können, werden nach Artikel XVII des ESA-Übereinkommens beigelegt.
Die Urschrift dieser Erklärung, geschehen zu Paris am 30. März 2007, deren deutscher, englischer und französischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird im Archiv der Europäischen Weltraumorganisation hinterlegt; diese übermittelt allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften.
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