§ 0
Vereinbarung über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa (Finnland)
Kurztitel
Vereinbarung über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa (Finnland)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
11.11.2014
Langtitel
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Finnland über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa
Ratifikationstext
Die vorliegende Vereinbarung ist gemäß ihren Schlussbestimmungen mit 11. November 2014 in Kraft getreten.
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