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Artikel 1 Vereinbarung über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa (Finnland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.11.2014

(Übersetzung)

No: KONS/0304/2014

Verbalnote

Die Österreichische Botschaft in Helsinki entbietet dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten in Finnland seine Empfehlung und beehrt sich, folgende Vereinbarung vorschlagen zu dürfen:

„Finnland wird Österreich in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) betreffend alle Arten von Schengenvisaanträgen an folgenden Konsularposten vertreten:

Österreich wird Finnland in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) betreffend alle Arten von Schengenvisaanträgen an folgenden Konsularposten vertreten:

Die Vertretung umfasst:

Diese Vertretungsvereinbarung zwischen dem Österreichischen Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres und dem Finnischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten soll 14 Tage nach Erhalt der Antwortnote des Finnischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten in Kraft treten. Die Vertretungsvereinbarung bleibt auf unbestimmte Zeit gültig, außer:

Die Österreichische Botschaft schlägt vor, dass die Liste der zentralen und lokalen Kontaktstellen dementsprechend aktualisiert und gesondert ausgetauscht wird.

Im Falle der Zustimmung des Finnischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu dieser Vereinbarung beehrt sich die Österreichische Botschaft vorzuschlagen, dass diese Note sowie die bestätigende Note des Finnischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten eine Vereinbarung zwischen dem Österreichischen Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres und dem Finnischen Minister für Auswärtige Angelegenheiten bilden soll.

Die Österreichische Botschaft benützt diese Gelegenheit, dem Finnischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Helsinki, 13. Oktober 2014

L.S.

An das

Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten

der Republik Finnland

HELSINKI

(Übersetzung)

HEL7M0694-34

Verbalnote

Das Finnische Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten entbietet der Österreichischen Botschaft seine Empfehlung und beehrt sich, den Empfang der geschätzten Verbalnote KONS/0304/2014 vom 13. Oktober 2014 zu bestätigen, die sich wie folgt liest:

(Anm.: es folgt der Text der Verbalnote)

Das Finnische Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten beehrt sich der Österreichischen Botschaft mitzuteilen, dass es der in der Note der Botschaft vorgeschlagenen Vereinbarung, dass die Note der Österreichischen Botschaft in Helsinki und diese Note eine Vereinbarung zwischen dem Österreichischen Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres und dem Finnischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten betreffend die Visavertretung zwischen diesen beiden Staaten bilden soll, die 14 Tage nach Erhalt dieser Note durch die Österreichische Seite in Kraft tritt, zustimmt.

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten benützt diese Gelegenheit, der Österreichischen Botschaft die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Helsinki, 16. Oktober 2014

L.S.

Artikel 1

An die

Österreichische Botschaft

Helsinki

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