Anlage
Tarif A
(Zulassung, Konformitätsbewertungsverfahren, Gleichwertigkeit von Produkten, § 1)
(1) Gebühren für die Zulassung einer Bauart von Messgeräten oder im Konformitätsbewertungsverfahren gemäß § 1 Abs. 1:
- 1. Gebühr für die Prüfung des Antrages, der eingereichten Unterlagen und für die Beurteilung der Berichte und Ergebnisse der physikalisch-technischen Untersuchungen
Gebühr gemäß Tarif F
- 2. Erprobungsgebühr, falls eine Erprobung im Zulassungsverfahren vorgesehen ist
Gebühr gemäß Tarif B
(2) Gebühren für die Zulassung/Änderung einer Abfertigungsstelle ode1r einer öffentlichen Wägeanstalt gemäß § 1 Abs. 2:
Gebühr für die Prüfung des Antrages, der eingereichten Unterlagen sowie der Beschaffenheit vor Ort
gemäß Tarif F
(3) Gebühr für die Zulassung eines Herstellerzeichens für Maßbehältnisse gemäß § 1 Abs. 3:
Gebühr für die Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen
gemäß Tarif F
(4) Gebühr für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Produkten gemäß § 1 Abs. 4:
Gebühr für die Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen
gemäß Tarif F
(5) Gebühr in Verfahren, für die eine Veröffentlichung des Ergebnisses im Amtsblatt für das Eichwesen vorgesehen ist:
- Zusatzgebühr125 Euro
- Veröffentlichungsgebühr für jede angefangene Druckseite (Format A4)100 Euro
Tarif B
(Eichung § 2 )
Für Messgeräte außerhalb des Ermächtigungsumfanges von Eichstellen kommen folgende Tarife zur Anwendung:
- Handelslängenmaße (Maßstäbe und Maßbänder) je Teilung für jedes angefangene Meter 4,00 Euro
- Messkluppen 45,00 Euro
- Längenmessgeräte 170,00 Euro
- Messräder 59,00 Euro
- 5. a) Peilbänder, Peilstäbe und Skalen für Standrohreinrichtungen mit Längenteilung
- angefangene Meter 4,00 Euro
- Peilstäbe und Skalen für Standrohreinrichtungen mit Rauminhaltsteilung 331,00 Euro
- Peilmaschinen 407,00 Euro
- Klassifizierungsgeräte für Schweinehälften 89,00 Euro
- Brettermessgeräte ………………………………………………………………. 330,00 Euro
- Elektrooptische Distanzmessgeräte 26,00 Euro
- Flächenmessmaschinen301,00 Euro
(3) Raummessgeräte für feste Messgüter und Flüssigkeiten
- Hohlmaße ………………………………………………………………………. 28,00 Euro
- 2. Messgefäße mit Teilung (Messgläser, Messeimer, Messbecher) das Zweifache der Gebühr gemäß Z 1
- mit einem Nenndurchfluss bzw. Dauerdurchfluss über 60 m³/h 118,00 Euro
- 2. bei Einteilung nach Nennbelastungen ist das 0,5-fache der Nennbelastung dem Nenndurchfluss gleichzusetzen
- 3. bei Einteilung nach dem Dauerdurchfluss (Q3) ist das 0,6-fache des Dauerdurchflusses dem Nenndurchfluss gleichzusetzen.
- 4. Verbundzähler Gebühr gemäß Tarif F
- 1. Feingewichtsstücke und Gewichtsstücke der Genauigkeitsklassen F1, F2 und E 2 .....120,00 Euro
- 2. Gewichtsstücke der Genauigkeitsklassen E1 Gebühr gemäß Tarif F
- 1. Selbsttätige Waagen für Wägung in Fahrt (dynamische Gleis- und Straßenfahrzeugwaagen)
Gebühr gemäß Tarif F
- Wenn ein Kranfahrzeug mit Prüfnormalen des BEV erforderlich ist, jeFahrzeug und Stunde105,00 Euro
- Messgeräte zur statischen Dichtebestimmung (Laborgeräte) 249,00 Euro
- Messgeräte zur dynamischen Dichtebestimmung (pro Dichtesonde) 211,00 Euro
- Aräometer ……………………………………………………………………… 184,00 Euro
- Pyknometer ……………………………………………………………………. 41,00 Euro
- 5. Butyrometer und Hilfsgeräte
- Butyrometer 35,00 Euro
- Vollpipetten oder selbsttätige Pipetten für Milch, Schwefelsäure oder Amylalkohol 38,00 Euro
- Pipettiergeräte 55,00 Euro
- Atemalkoholmessgeräte 185,00 Euro
- Raummessgeräte (Messkolben, Messzylinder, Vollpipetten, Büretten und Messröhren) 38,00 Euro
- Messgeräte zur Ermittlung der Güte von Werkstoffen (Härteprüfdiamanten, Härtevergleichsplatten) 198,00 Euro
- (10) Druckmessgeräte
Manometer und elektronische Druckmessgeräte für positiven Überdruck über
1000 bar und Vakuummeter ............................................................................... .............. 224,00 Euro
- Messgeräte zur Bestimmung der Achs- und Radlast 247,00 Euro
- Messwandler 28,00 Euro
Dieser Tarif gilt ab einer Stückzahl von 45 Messwandlern pro Eichtermin. Für geringere Stückzahlen pro Eichung kommt Tarif F zur Anwendung.
- Wegstreckenzähler 139,00 Euro
- Geschwindigkeitsmessgeräte 139,00 Euro
- Verzögerungsmessgeräte 92,00 Euro
- Drehzahlmesser 92,00 Euro
- Impulszähler 92,00 Euro
- 6. Verkehrsgeschwindigkeitsmessgerät mit oder ohne Dokumentationseinrichtung:
Bei normalem Prüfaufwand …………………………………………………………. 252,00 Euro
Bei verringertem Prüfaufwand ……………………………………………………… 121,00 Euro
- 7. Verkehrsgeschwindigkeitsmessgeräte zur Messung der Durchschnittsgeschwindigkeit über Straßenabschnitte, die länger als 100 m sind (Section Control) inklusive Ermittlung der Streckenlänge bis zu 2 Fahrspuren ……………………..……………………………………….... 787,00 Euro
Jede weitere Fahrspur ……………………………………………………………….. 190,00 Euro
- 1. Handkontaminationsmessgeräte
Grundgebühr mit einem Zählrohr ………………………………………...…………. 257,00 Euro
jedes weitere Zählrohr ……………………………………………………………….. 135,00 Euro
- Hand/Fuß Kontaminationsmessgeräte 508,00 Euro
- Aktivimeter (inkl. Bereitstellung von 99Tcm) 824,00 Euro
- Abfallmessplatz 824,00 Euro
Durchflusssensoren (Volumenmessteile) mit einem Nenndurchfluss (qp)
über 60 m³/h ………………………………………………………………………….. 118,00 Euro
(16) Gebühr für Messgeräte, die nicht in den Abs. 1 bis 15 genannt sind und in den Zuständigkeitsbereich der Eichbehörde fallen: Gebühr gemäß Tarif F
Tarif C
(Aufhebung einer Verwendungssperre, § 5)
- Grundgebühr 105,00 Euro
- 2. Zusätzlich Zeitgebühr gemäß Tarif F
Tarif D
(Messtechnische Kontrolle, § 6)
- Dosimeter 854,00 Euro
Grundgebühr ………………………………………………………………………… 902,00 Euro
Jedes weitere Radionuklid ………………………………………………………….. 377,00 Euro
Tarif E
(Versäumnisgebühren, § 7)
(1) Versäumnisgebühr wegen unzureichender Vorbereitung für eine auswärtige Amtshandlung, wenn diese
- 1. a) nicht begonnen werden kann 10 vH
- b) abgebrochen werden muss 50 vH
der festgelegten Gebühren, bei Gebühren gemäß Tarif F nach der aufgewendeten Zeit, jedoch für jeden beauftragten Organwalter mindestens 60,00 Euro
- 2. nur verspätet begonnen werden kann oder unterbrochen werden muss, für die verursachte Wartezeit jedes beauftragten Organwalters: Gebühr gemäß Tarif F
(2) Versäumnisgebühr wegen verspäteter Zurücknahme eines Antrags
- 1. wenn bei einer auswärtigen Amtshandlung die Reisebewegung des beauftragten Organwalters bereits begonnen hat 10 vH der festgelegten Gebühren
- 2. wenn die Amtshandlung bereits begonnen hat 50 vH der festgelegten Gebühren
- 3. wenn die Amtshandlung bereits abgeschlossen ist 100 vH der festgelegten Gebühren
- 4. bei Gebühren gemäß Tarif F nach der aufgewendeten Zeit, bei auswärtigen Amtshandlungen jedoch für jeden beauftragten Organwalter mindestens 60,00 Euro
Tarif F
(Zeitgebühr, § 8)
Für jeden beauftragten Organwalter und jede angefangene Viertelstunde ………………. 12,00 Euro
Tarif G
(Prüfungsgebühr für Wäger, § 11)
Für jede Prüfung eines Wägers …………………………………………………………… 29,00 Euro
Tarif H
(Ablichtungen und Eichscheine, § 12)
- 1. Ablichtungen,
jede angefangene A 4 Seite SW ……………………………………………………… 1,00 Euro
jede angefangene A 4 Seite Farbe ………………………………………………….. 1,50 Euro
jede angefangene Seite größer als A 4 ……………………………………………….. 1,50 Euro
- 2. Ausstellung eines Eichscheines ……………………………………………..………. 50,00 Euro
Tarif I
(Kontrolle von Fertigpackungen, Maßbehältnissen und Schankgefäßen, § 13)
(1) Nicht zerstörende Prüfung von Maßbehältnissen, Fertigpackungen und Schankgefäßen
- 1. bei vernachlässigbarer Tarastreuung und einem Umfang des Prüfloses von
bis zu 3200 Packungen ……………………………………………………………… 150,00 Euro
über 3200 Packungen ………………………………………………………………. 350,00 Euro
- 2. bei Berücksichtigung jedes einzelnen Tarawertes und einem Umfang des Prüfloses von
bis zu 3200 Packungen ………………………………………………………………. 230,00 Euro
über 3200 Packungen ………………………………………………………………… 450,00 Euro
- 3. Mehrgebühr für eine zweite Stichprobe (Doppelprüfplan) 20 vH der Gebühr gemäß Z 1 und Z 2
- 4. für die Prüfung von Maßbehältnissen oder Schankgefäßen beim Hersteller oder Importeur je Stichprobe ……………………………………………………………………………. 230,00 Euro
(2) Zerstörende Stichprobenprüfungen (Stichprobenumfang 20 Stück je Los) …………. 280,00 Euro
(3) Bestimmungen der Dichte des Füllgutes
- 1. wenn mit Aräometer oder elektronischem Dichtemessgerät möglich ………………… 35,00 Euro
- 2. in allen anderen Fällen ………………………………………………………………... 70, 00 Euro
(4) Prüfung von Aufzeichnungen, Kennzeichnungen oder betrieblichen Kontrollverfahren
- Bis Losgröße = 3.200 Packungen 35,00 Euro
- Losgröße 3.200 Packungen 65,00 Euro
Tarif J
(Überwachung von Eichstellen, § 14)
- Eichstellen der Kategorie A 2.230,00 Euro
- Eichstellen der Kategorie B 3.702,00 Euro
- Eichstellen der Kategorie C 4.416,00 Euro
- Eichstellen der Kategorie D 5.174,00 Euro
- Gebühr für zusätzliche Überprüfungen je Los 500,00 Euro
- 6. Für Überwachungen im Ausland zusätzlich Zeitgebühr gemäß § 8 Abs. 3 und 4.
Tarif K
(Statistische Prüfung von Messgeräten zur Verlängerung der Nacheichfrist, § 15)
- 1. Elektrizitätszähler
Je Energieart des zu prüfenden Loses ………………………………………………. 813,00 Euro
- 2. Wärmezähler, Balgengaszähler
Je zu prüfendes Los …………………………………………………………………. 813,00 Euro
- 3. Sonstige Messgeräte: Zeitgebühr gemäß Tarif F
Die angeführten Tarife gelten bei einer Prüfung im Prüfraum einer ermächtigten Eichstelle. Bei der Durchführung der Prüfungen in Einrichtungen des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen kommt der dreifache Tarif zur Anwendung.
TARIF L
(Erteilung oder Änderung der Ermächtigung von Sicherungszeichen, § 16)
- Grundgebühr 125,00 Euro
- Erteilung der Ermächtigung 306,00 Euro
- Änderung oder Erweiterung des Umfanges der Ermächtigung 125,00 Euro
Tarif M
(Statistische Prüfung von Messgeräten, § 17)
- Grundgebühr 125,00 Euro
- 2. Zusätzlich Zeitgebühr gemäß Tarif F
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