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Artikel I Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2009

Artikel I

Gründung der Organisation

1. Durch dieses Übereinkommen wird eine Europäische Organisation für Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre gegründet, die im folgenden als Organisation bezeichnet ist.

2. Vorläufiger Sitz der Organisation ist Brüssel. Ihren endgültigen Sitz bestimmt der nach Artikel IV eingesetzte Rat.

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2018

Gesetzesnummer

20008604

Dokumentnummer

NOR40200578

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