Artikel I
Gründung der Organisation
1. Durch dieses Übereinkommen wird eine Europäische Organisation für Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre gegründet, die im folgenden als Organisation bezeichnet ist.
2. Vorläufiger Sitz der Organisation ist Brüssel. Ihren endgültigen Sitz bestimmt der nach Artikel IV eingesetzte Rat.
Zuletzt aktualisiert am
22.03.2018
Gesetzesnummer
20008604
Dokumentnummer
NOR40200578
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