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Artikel 2 Europäische Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre und Privilegienprotokoll - Beitritt Österreichs

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2009

Artikel 2

ARTIKEL 2

  1. 1.Österreich wird Mitglied der ESO und Vertragspartei des Übereinkommens und des Protokolls.2.Österreich stimmt, vorbehaltlich der Ratifikation, den Bedingungen, welche den Beitritt regeln, wie sie im vorliegenden Abkommen festgelegt sind, zu.

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