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§ 1 Sitzungsgeld der Mitglieder des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.8.2013

Sitzungsgeld und Reisekosten

§ 1.

(1) Den Mitgliedern des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates, im Vertretungsfall deren Ersatzmitgliedern, gebührt für jeden Kalendertag, an dem sie an einer Sitzung teilnehmen, ein Sitzungsgeld von 500 Euro. Durch diese Vergütung wird sämtlicher Zeit- und Arbeitsaufwand abgegolten.

(2) Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) haben weiters Anspruch auf Ersatz der angemessenen Reisekosten und Barauslagen nach Maßgabe der Reisegebührenvorschriften des Bundes.

Schlagworte

Zeitaufwand

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2022

Gesetzesnummer

20008549

Dokumentnummer

NOR40154624

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