Gartenbau
§ 12
Die Betriebsausgaben aus Gartenbau (§ 49 BewG. 1955) sind unter sinngemäßer Anwendung des § 5 Abs. 2 zu berechnen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Gartenbau
§ 12
Die Betriebsausgaben aus Gartenbau (§ 49 BewG. 1955) sind unter sinngemäßer Anwendung des § 5 Abs. 2 zu berechnen.
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