Berechnung struktureller Haushaltssaldo
§ 3
Die Berechnung des strukturellen Haushaltssaldos des Bundes einschließlich der Sozialversicherung hat in Übereinstimmung mit dem im Rahmen der EU-Haushaltsüberwachung angewandten Verfahren wie folgt zu erfolgen:
Struktureller Haushaltssaldo in % des Bruttoinlandsproduktes =
Haushaltssaldo des Bundes einschließlich der Sozialversicherung in % des Bruttoinlandsproduktes
+/- einmalige oder sonstige befristete Maßnahmen des Bundes einschließlich der Sozialversicherung in % des Bruttoinlandsproduktes
- anteiliger Konjunktureffekt in % des Bruttoinlandsproduktes (§ 5 Abs. 1).
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