Vorrangige Bereiche
§ 4
Intelligente Verkehrssysteme werden vorrangig in folgenden Bereichen eingeführt:
- 1. Optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten;
- 2. Kontinuität der IVS-Dienste in den Bereichen Verkehrs- und Frachtmanagement;
- 3. IVS-Anwendungen für die Straßenverkehrssicherheit;
- 4. Verbindung zwischen Fahrzeug und Verkehrsinfrastruktur.
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