Vertiefende Abschätzung
§ 4
Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen gesamtwirtschaftlichen Aspekte wirtschaftspolitischer Auswirkungen nach den Vorgaben der Anlage 2 genauer zu prüfen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)