Vereinfachte Abschätzung
§ 3
Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben der Anlage 1 zu prüfen, ob die gesamtwirtschaftlichen Aspekte wirtschaftspolitischer Auswirkungen wesentlich gemäß Anlage 1 WFA-GV betroffen sind.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)