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§ 3 WFA-GWV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2013

Vereinfachte Abschätzung

§ 3

Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben der Anlage 1 zu prüfen, ob die gesamtwirtschaftlichen Aspekte wirtschaftspolitischer Auswirkungen wesentlich gemäß Anlage 1 WFA-GV betroffen sind.

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