Arten der Tests
§ 3.
(1) Als objektive Tests zur Feststellung der körperlichen und geistigen Eignung kommen in Betracht:
- 1. psychologische Eignungsdiagnostik (§ 10 ff),
- 2. ärztliche Untersuchung und klinisch-psychiatrische Testverfahren (§ 14 f) oder
- 3. Kombinationen der angeführten Untersuchungen, Diagnostik oder Tests.
(2) Die Aufnahme in den Exekutivdienst setzt jedenfalls die erfolgreiche Absolvierung der in Abs. 1 Z 1 und 2 angeführten Tests sowie eine positive Beurteilung im Zuge des Aufnahmegesprächs gemäß § 18 voraus.
Zuletzt aktualisiert am
31.05.2023
Gesetzesnummer
20008076
Dokumentnummer
NOR40253130
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