Anlage 7
— Anlage 7
(zu § 82 Abs. 2)
Hinweis für Badegäste |
Die Reinhaltung des Wassers des Kleinbadeteichs erfolgt ausschließlich durch dessen Selbstreinigungskräfte. |
Die natürliche Reinigungskraft ist begrenzt. |
Zum Schutz der Gesundheit der Badegäste dürfen daher die angeführten Personenzahlen nicht überschritten werden: |
Gleichzeitig dürfen sich im Badebereich des Kleinbadeteichs höchstens …… Personen aufhalten. |
Pro Tag darf die Gesamtzahl an Badegästen im Badebereich des Kleinbadeteichs höchstens ….. …. Personen betragen. |
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2026
Gesetzesnummer
20008002
Dokumentnummer
NOR40277796
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