Artikel 9
KOSTEN
Jede Partei trägt die eigenen Kosten, die ihr im Zuge der Durchführung dieses Abkommens entstehen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 9
KOSTEN
Jede Partei trägt die eigenen Kosten, die ihr im Zuge der Durchführung dieses Abkommens entstehen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)