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Anlage 3 Anerkennung des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung Ö-Cert (Bund – Länder)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2011

Zum Inkrafttreten vgl. § 0.

Anlage 3

Kriterien für die Anerkennung von Qualitätsmanagement-Systemen und Qualitätssicherungsverfahren als Grundlage für allfällige Aktualisierungen der Anlage 1

  1. 1. Kriterium Externe Begutachtung
  • Es erfolgt eine externe Begutachtung, die rechtlich und faktisch trägerunabhängig durchgeführt wird und eine Vor-Ort-Begehung (zumindest prinzipiell) vorsieht.
  1. 2. Kriterium Verbreitung
  • Das Verfahren findet in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung allgemein Anwendung, es ist nicht auf einzelne Bereiche oder Organisationen beschränkt.
  1. 3. Kriterium Zertifikatsbefristung und Folgeverfahren
  • Die Gültigkeit des Zertifikats ist auf maximal vier Jahre begrenzt. Es gibt klare Aussagen zur Überwachung und zu Folgeverfahren.
  1. 4. Kriterium Qualitätsbegriff (v.a. Teilnehmer- und Teilnehmerinnenbezug sowie Teilnehmer- und Teilnehmerinnenschutz)
  • Es liegt ein expliziter Qualitätsbegriff vor, der Teilnehmer- und Teilnehmerinnenbezug sowie Teilnehmer- und Teilnehmerinnenschutz aufweist.
  1. 5. Kriterium Entwicklungsbezug (Bestandteil der Organisations- und Personalentwicklung)
  • Es wird im Verfahren Bezug auf künftige Entwicklungen genommen; dieser Entwicklungsbezug ist Bestandteil der Organisations- und Personalentwicklung.
 

Schlagworte

Teilnehmerbezug, Organisationsentwicklung, Teilnehmerschutz

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2020

Gesetzesnummer

20007941

Dokumentnummer

NOR40141816

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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