Zum Inkrafttreten vgl. § 0.
Anlage 3
Kriterien für die Anerkennung von Qualitätsmanagement-Systemen und Qualitätssicherungsverfahren als Grundlage für allfällige Aktualisierungen der Anlage 1
- 1. Kriterium Externe Begutachtung
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- Es erfolgt eine externe Begutachtung, die rechtlich und faktisch trägerunabhängig durchgeführt wird und eine Vor-Ort-Begehung (zumindest prinzipiell) vorsieht.
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- 2. Kriterium Verbreitung
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- Das Verfahren findet in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung allgemein Anwendung, es ist nicht auf einzelne Bereiche oder Organisationen beschränkt.
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- 3. Kriterium Zertifikatsbefristung und Folgeverfahren
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- Die Gültigkeit des Zertifikats ist auf maximal vier Jahre begrenzt. Es gibt klare Aussagen zur Überwachung und zu Folgeverfahren.
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- 4. Kriterium Qualitätsbegriff (v.a. Teilnehmer- und Teilnehmerinnenbezug sowie Teilnehmer- und Teilnehmerinnenschutz)
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- Es liegt ein expliziter Qualitätsbegriff vor, der Teilnehmer- und Teilnehmerinnenbezug sowie Teilnehmer- und Teilnehmerinnenschutz aufweist.
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- 5. Kriterium Entwicklungsbezug (Bestandteil der Organisations- und Personalentwicklung)
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- Es wird im Verfahren Bezug auf künftige Entwicklungen genommen; dieser Entwicklungsbezug ist Bestandteil der Organisations- und Personalentwicklung.
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Schlagworte
Teilnehmerbezug, Organisationsentwicklung, Teilnehmerschutz
Zuletzt aktualisiert am
22.06.2020
Gesetzesnummer
20007941
Dokumentnummer
NOR40141816
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