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Artikel 8 Soziale Sicherheit - Durchführung (Uruguay)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2011

ABSCHNITT IV

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 8

Artikel 8

Geltungsdauer

Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und bleibt solange wie das Abkommen in Kraft.

GESCHEHEN zu Wien, am 14. Jänner 2011 in zwei Urschriften in deutscher und spanischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

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