Artikel 38
In-Kraft-Treten
Dieses Abkommen ist zu ratifizieren und tritt am ersten Tag des dritten Monats nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem zwischen den Vertragsstaaten auf diplomatischem Weg die letzte der beiden Noten ausgetauscht werden, die bescheinigen, dass alle für das In-Kraft-Treten dieses Abkommens erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
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